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Arbeitgeber
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Die arr Finanz verhandelt für Sie mit Versicherern und Versorgungsträgern. Sie erhalten Unterstützung bei Gesprächen mit Betriebsrat, Rechtsabteilung und anderen Gremien in Ihrem Unternehmen. Gerne präsentieren wir Ihrer Belegschaft, in Absprache mit Ihnen die „neue“ Versorgung und begleiten die Umsetzung in persönlichen Beratungen Ihrer Mitarbeiter. Interesse? Nehmen Sie zur Vereinbarung eines persönlichen Informationsgespräches einfach Kontakt mit uns auf!
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Ihre Fragen, die wir gerne persönlich beantworten:
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Wie stark greift die bAV in die Bilanz ein? |
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Welche arbeits-, steuer-, sozial- oder tarifrechtlichen Fragen bestehen? |
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Ist die bAV Teil eines (intelligenten) Vergütungssystems? |
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Soll der Versorgungsanspruch auf einen externen Träger ausgelagert werden? |
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Wer ist anspruchsberechtigt? |
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Fallen zusätzliche Kosten zur Insolvenzsicherung an? |
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Wie bewerten Ihre Mitarbeiter betriebliche Versorgungsleistungen? |
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Existieren alte Versorgungszusagen oder Betriebvereinbarungen? |
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Bestandsaufnahme und Empfehlungen
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Die ARR Finanz unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung, Durchführung und Revitalisierung der betrieblichen Altersvorsorge. Für Ihr Unternehmen bieten wir folgende Dienstleistungen an:
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Analyse Ihres Unternehmens und detaillierte Erläuterung der unterschiedlichen Durchführungswege |
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Bestandsaufnahme und Überprüfung der bestehenden Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge |
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Revitalisierung bzw. Umsetzungsempfehlungen. |
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Berechnung des Einsparpotentials für den Arbeitgeber durch mögliche Lohnnebenkostenreduzierung |
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Auswahl des auf Ihr Unternehmen passende Versorgungskonzeptes |
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Auswahl des passenden Versorgungsträges durch objektive Marktrecherche |
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Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen |
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Umsetzung des Rechtsanspruches Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung |
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Umsetzung und Betreuung
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Präsentationen für Ihre Mitarbeiter |
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Planung und Durchführung von Betriebs- und Mitarbeiterversammlungen |
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Beratung Ihrer Mitarbeiter in Einzelgesprächen (im abgestimmten Rahmen) |
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Enthaftung Ihres Unternehmens durch Beratungsdokumentation der Gespräche mit Ihren Mitarbeitern |
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Unterstützung bei der organisatorischen Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen. |
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Die Berufsunfähigkeit als Direktversicherung
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Mit der Rentenreform 2001 wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz auf vor dem 01. Januar 1961 geborene Arbeitnehmer begrenzt. Später geborene Arbeitnehmer erhalten nur noch Erwerbsunfähigkeitsschutz in Form einer halben oder vollen Erwerbsminderungsrente. Als volle Rente werden im Schnitt rund 650 EUR ausgezahlt. Statistisch beantragt jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, pro Jahr rund 350.000 Menschen. Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist daher unverzichtbar.
Eine interessante Möglichkeit ist der Abschluss einer selbständigen BV als Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Die selbständige BV als Direktversicherung stellt eine echte Alternative zur privat abgeschlossenen Variante dar. Vorhandene Restriktionen steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur werden durch die Möglichkeiten der steuerfreien Einzahlung, der Nutzung besonders günstiger Kollektivtarife und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung oftmals überkompensiert.
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Ihre betriebliche Krankenversicherung (bKV)
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Bereits heute klagen viele Unternehmen über Fachkräftemangel. Im Jahr 2030 werden nach Meinung von Experten bis zu 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen! Heute schon die Zukunft Ihres Unternehmens sichern, mit der bKV!
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Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen und finanziert. Eine bKV ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dort wo es sinnvoll ist und ist bereits ab 50 Mitarbeitern möglich.[br] Unternehmer sind ständig auf der Suche nach geeigneten Bewerbern (Mitarbeitergewinnung), wünschen sich eine geringe Fluktuation (Mitarbeiterbindung) und hohe Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter (geringer Krankenstand). Mit einer bKV sind Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal einen Schritt voraus.[br] Eine bKV sollte möglichst alle Mitarbeiter einschließen. Deshalb empfiehlt es sich eine Pauschalversteuerung nach §40 EStG.[br] Organisatorisch: Angefangen von der einfachen An- und Abmeldung, Unterlagen zur Pauschalierung der Lohnsteuer bis hin zu einem Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung unterstützen wir Sie in vielfältiger Weise. Finanziell: Dank flexibler, günstiger Tarife und dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung kann von Aufwand kaum die Rede sein. Eine bKV gibt es schon für unter 10€ monatlich pro Mitarbeiter.[br]
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Nehmen Sie für weitere Informationen einfach Kontakt zu uns auf!
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