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Privat
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Altersvorsorge im Wandel
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Für uns immer wieder erstaunlich, dass die aktuelle Rentensituation nur von Wenigen wahrgenommen wird: Die Folgen des demographischen Wandels für unsere Zukunft und insbesondere für unsere finanzielle Altersvorsorge. Es geht nicht um gefühlte oder eingebildete Verschlechterungen unserer Lebensqualität, sondern um prognostizierbare Fakten. Die Menschen in den Industrienationen werden immer älter. Dadurch ändern sich unsere Lebensumstände einschneidend. Angefangen mit den Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Dienstleistungen über staatliche Gesundheits- und Rentensysteme bis hin zu Infrastrukturplanungen und letztlich dem gesellschaftlichen Miteinander.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann für zukünftige Rentner nur noch eine Grundsicherung leisten. Deshalb ist es notwendig, die gesetzliche Rente durch betriebliche und private Altersversorgung maßgeschneidert zu ergänzen – natürlich unter Berücksichtigung staatlicher Förderung. Machen Sie sich unabhängig vom staatlichen Sozialversicherungssystem. Schließen Sie die Rentenlücke mit einer eigenen privaten und betrieblichen Altersversorgung.
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Die Riesterrente
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HOHE ZULAGEN DURCH VIELE KINDER
[block] Das ist das Hauptargument für die Riesterrente, es gibt jedoch noch weitere Vorteile: Neben der Zulagenförderung ist der Beitrag vollständig steuerlich abzugsfähig. Staatliche Zulagen und die steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge machen diese Versorgungsform sowohl für niedrige als auch für hohe Einkommen hochinteressant.[/block]
BEANTRAGEN SIE IHRE ZULAGEN
[block] Der Beitrag in den Riester-Vertrag wird durch Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt für Erwachsene € 154 und die Kinderzulage beträgt für jedes kindergeldberechtigte Kind € 185 einmal jährlich. Die förderfähige Summe ist auf 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr (maximal € 2.100,--) begrenzt.[/block]
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Die Basisrente (Rürup-Rente)
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STEUERRÜCKZAHLUNG MIT RÜRUP
[block] Die mit dem Alterseinkünftegesetz im Januar 2005 neu eingeführte steuerbegünstigte Basisrente (Rürup-Rente) eröffnet Selbständigen und Freiberuflern die attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen. Es sind gerade diejenigen, die in Kürze vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand überwechseln, die Gewinner einer Reform, mit der eigentlich jüngere Generationen begünstigt werden sollten.[/block]
"ABSETZEN" WIE EIN UNTERNEHMER
[block] Aktuell können Sie 72 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Und dies noch bis 2025, wobei sich die vorgenannten Beträge alljährlich um 2 Prozentpunkte erhöhen und damit im Jahre 2025 auf 100 Prozent, also auf maximal 20.000 Euro pro Jahr (Ehepaare 40.000 Euro) ansteigen werden.[/block]
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Die vertraglichen Merkmale der Basisrente sind:
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Lebenslange Rente |
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Garantierte Leistungen |
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Rentenbeginn frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres |
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Möglichkeit von Hinterbliebenenschutz |
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Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversorgung |
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Schutz vor vorzeitiger Verwertung („Hartz IV fest“) |
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Die staatl. Versorgung reicht nicht!
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Staatliche Unterstützung reicht nicht aus Wer seine berufliche Tätigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Mit dieser staatlichen Absicherung kann man jedoch nur die nötigsten finanziellen Verpflichtungen weiter erfüllen, denn im Fall der Erwerbsunffähigkeit erhält der Durchschnittsverdiener monatlich ca. 700 Euro Rente.
Nichts geht mehr Erwerbsunfähig ist derjenige, der seine berufliche Tätigkeit nicht länger als drei Stunden pro Tag ausüben kann. Wer bis zu 6 Stunden arbeitsfähig ist, erhält gerade einmal die Hälfte der Rente. Traut man Ihnen mehr als 6 Stunden zu, erhalten Sie gar keine finanzielle Unterstützung.
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit.
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Verschiedene Ursachen führen zur Berufsunfähigkeit bei Männern. Bitte bewegen Sie den Mauszeiger über die Grafik, um das Schaubild zu vergrößern.
Quelle: Statistisches Bundesamt : 2007
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Die private Krankheitsvollversicherung übernimmt im tariflich vereinbarten Umfang die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen.
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AMBULANT
[block] Im ambulanten Bereich werden Aufwendungen für Untersuchungen, Beratungen und Hausbesuche durch Ärzte erstattet. Darunter fallen auch Kosten für Medikamente, physikalische Behandlung und Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Des Weiteren deckt die Krankenvollversicherung Zahnbehandlungen ab und sorgt für qualitativ hochwertigen Zahnersatz.[/block]
STATIONÄR
[block] Im stationären Bereich trägt die PKV grundsätzlich die Aufwendungen für die medizinische Versorgung durch die jeweils diensthabenden Ärzte und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die meisten PKV-Versicherten entscheiden sich im Krankenhaus für einen Versicherungsschutz, der auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch Spezialisten (Chefarzt) beinhalten.[/block]
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KRANKENTAGEGELD
[block] Die Krankentagegeldversicherung dient zur Deckung von Einkommensausfall aufgrund Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall. Der Beginn der Tagegeldzahlung rechnet sich nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Selbständige schließen meist ein Tagegeld ab dem vierten Krankheitstag ab. Höherverdienende Angestellte müssen mit Einkommenseinbußen in der Regel ab der sechsten Krankheitswoche rechnen. [/block]
VERSICHERUNGSSCHUTZ IM AUSLAND
[block] Im Ausland kann der Versicherte auf den Schutz durch seine Krankenversicherung vertrauen. In Europa gilt der Versicherungsschutz unbeschränkt, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer nach Vereinbarung verlängert werden. Der Versicherungsschutz kann vom Versicherten seinen jeweiligen persönlichen finanziellen Verhältnissen angepasst werden. [/block]
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Individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes
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Die Selbstbeteiligung als Mittel zur Beitragsreduzierung in der Vollversicherung spielt eine wichtige Rolle. Zahlt der Versicherte bis zur vereinbarten Höhe ( SB ) seine Rechnungen "aus eigener Tasche", so kann er dadurch seinen Beitrag dauerhaft reduzieren. Darüber hinaus leistet der Versicherer. Im Rahmen der individuellen Bedarfe entscheidet sich der Versicherte für einen hohen oder auch geringeren Selbstbehalt. Der größte Teil der Versichertenbeiträge wird als Leistung an die Versichertengemeinschaft zurück.
Als Privatpatient profitieren Sie von modernsten medizinischen Behandlungsmethoden, freier Arzt- und Krankenhauswahl, Naturheilverfahren sowie Komfort-Schutz für Zahnersatz und Brillen. Aus dem breiten Marktangebot empfehlen wir die qualitativ besten Produkte und Versicherungsgesellschaften. Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler ist die ARR Finanz dabei nicht an bestimmte Produktpartner gebunden, sondern wählt ausschließlich nach qualitativen Kriterien aus.
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